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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften – Beschluss, mit dem die Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden und festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Flughafen nutzen, vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art 263 Abs 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem fraglichen Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz

JudikaturAlexander EggerBRZ 2021, 135 Heft 3 v. 5.10.2021

Deskriptoren: Rechtsmittel; Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften; Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage; unmittelbare und individuelle Betroffenheit; wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz.

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