Editorial
- Wiemer, Egger, Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Aufsätze
- Kornbeck, Spanische Fußballclubs und die „besonderen Merkmale“ des Sports: Steuervorteile, Immobilientausch und Bürgschaften als indirekte Beihilfe (Teil 2)
- Berger, Dimova, Terko, Zum Achemos-Urteil des EuG: Eine lang erwartete Konkretisierung des angemessenen Gewinns im Sinne des Art 5 Abs 5 des DAWI-Freistellungsbeschlusses
Judikatur
- Wiemer, EuG: Staatliche Beihilfen – Beihilfe für ein Investitionsvorhaben in der Westslowakei – Regionale Investitionsbeihilfe – Zurückweisung einer Beschwerde – Entscheidung, keine Einwendungen zu erheben – Freistellungsvoraussetzungen – Umfang der Kontrollbefugnis der Kommission – Begriff des KMU – Für die Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte zugrunde zu legende Angaben sowie maßgeblicher Zeitraum – Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt – Ernsthafte Schwierigkeiten
- Wiemer, EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Begriff – Havarie des Tankers Erika – Beihilferegelung zugunsten von Aquakultur- und Fischereiunternehmen – Entscheidung, die die Beihilferegelung für teilweise mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der gezahlten Beihilfen anordnet – Beurteilung der Gültigkeit – Prüfung von Amts wegen – Zulässigkeit – Keine Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch die Beklagte des Ausgangsverfahrens – Ermäßigung von Sozialabgaben – Arbeitnehmerbeiträge – Vorteil – Bestimmung des zur Rückzahlung Verpflichteten
- Wiemer, EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art 107 und 108 AEUV – Verordnung (EU) Nr 651/2014 – Freistellung bestimmter Kategorien mit dem Binnenmarkt vereinbarer Beihilfen – Anhang I – Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Definition – Kriterium der Unabhängigkeit – Art 3 Abs 1 – Eigenständiges Unternehmen – Art 3 Abs 4 – Ausschluss – Indirekte Kontrolle von 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte durch öffentliche Stellen – Begriffe ‚Kontrolle‘ und ‚öffentliche Stellen‘
Buchbesprechung
- Quardt, Kurzkommentar zum EU-Beihilfenrecht