Es tut sich einiges im Beihilfenrecht, auch abseits der Corona-Beihilfen: Die Kommission hat im Oktober ein Arbeitspapier veröffentlicht, in welchem die Ergebnisse der Evaluierung der im Zuge der Modernisierung des EU-Beihilferechts angenommenen Beihilfevorschriften zusammengefasst werden. Gegenstand der Untersuchung waren ua die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung. Die Evaluierung zeige, dass das System der Beihilfenkontrolle und die Beihilfevorschriften insgesamt ihren Zweck erfüllten. Bei einigen Vorschriften seien jedoch Anpassungen erforderlich, unter anderem um dem European Green Deal, der Industriestrategie der EU und ihrer Digitalstrategie Rechnung zu tragen.