vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2018, 93 Heft 3 v. 1.9.2018

Die Kommission setzt ihre Bemühungen um eine gezieltere Ausrichtung und Straffung der EU-Beihilfevorschriften fort. Nach der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und einer Änderung der Verfahrensverordnung hat sie nun einen neuen Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren veröffentlicht. Dieser habe zum Ziel, Beihilfeverfahren so transparent, einfach, klar, vorhersehbar und zügig wie möglich zu gestalten. Dabei sollten, so die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Kommission eng als Partner zusammenarbeiten. Mit dem Verhaltenskodex solle auch das Verfahren zur Bearbeitung von beihilferechtlichen Beschwerden verbessert werden. Für die Zukunft sei geplant, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten einen regelmäßigen Dialog über die Anwendung der Verfahrensverordnung im Allgemeinen und diesem Verhaltenskodex im Besonderen führen werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!