Noch vor der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungverordnung vom Mai 2014 hat die Europäische Kommission im Januar 2014 neue Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen erlassen. Mit diesen sollte der Rahmen in mehrfacher Hinsicht erweitert und dadurch auch mehr Flexibilität erreicht werden. Nach etwa zwei Jahren ist der Anwendungsbereich ausgehend von einem Vergleich mit den alten Leitlinien und im Lichte der Praxis in der Finanzwelt zu untersuchen.