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Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Dienstleistungen der Beseitigung von Tierkörpern und Schlachtabfällen – Vorhaltung einer Seuchenreservekapazität – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Ausgleich für eine Gemeinwohlverpflichtung – Begründungspflicht

JudikaturEuGHDirk T. WiemerBRZ 2016, 73 Heft 2 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden; Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse; Offensichtlicher Beurteilungsfehler; Ausgleich für eine Gemeinwohlverpflichtung; Begründungspflicht.

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