Im Rahmen der Modernisierung des Beihilferechts hat die Europäische Kommission am 19. Mai 2016 eine Bekanntmachung über den Beihilfenbegriff veröffentlicht. Darin werden die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen einer verbotenen staatlichen Beihilfe anhand der Rechtsprechung der Unionsgerichte wie der Beschlusspraxis sowohl allgemein als auch anhand spezieller Probleme erläutert. Infrastruktur ist sogar ein eigenes Kapitel gewidmet.