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Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand – Nationale Rechtsvorschrift, nach der die zuständigen Behörden die Veräußerung eines Grundstücks verhindern können, wenn der angebotene Preis in einem groben Missverhältnis zum Marktwert steht – Bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen gewährter Vorteil – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Bestimmung des Marktwerts

JudikaturEuGHDirk T. WiemerBRZ 2015, 147 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Vorabentscheidung; Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke durch die öffentliche Hand; Bestimmung des Marktwerts; grobes Missverhältnis; Kriterium des privaten Kapitalgebers.

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