Dieser Beitrag schließt an eine Abhandlung zur Beihilfenrestitution bei zahlungs- und insolvenzunfähigen Körperschaften (Ghazarian/Koenig, BRZ 2014, 131–138) an und beschäftigt sich mit der Unternehmenskontinuität von Vehikelgesellschaften und insolventen Beihilfenempfängern. Vehikelgesellschaften dienen der Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit eines insolventen Unternehmens bis zu dessen Verkauf oder dessen endgültigen Liquidation unter Verwertung der vorhandenen Assets. Wird ein solches Vehikel nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aber nicht liquidiert, stellen sich Fragen der Unternehmenskontinuität und Beihilfenrestitutionsschuld des Vehikels. Die Autoren beleuchten die Implikationen der Unionsrechtsprechung zur wirtschaftlichen Kontinuität für insolvenzrechtliche Vehikelgesellschaften und das Erfordernis einer Übertragung von Eigentum für die Annahme einer Unternehmenskontinuität.