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Rechtsmittel – Staatliche Beihilfe – Vertrag zwischen Ungarn und der Erdöl- und Gasgesellschaft MOL über Schürfgebühren in Zusammenhang mit der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen – Nachträgliche Änderung der gesetzlichen Regelung betreffend die Erhöhung des Schürfgebührensatzes – Nicht auf MOL angewandte Erhöhung – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird – Selektiver Charakter

JudikaturEuGHAlexander EggerBRZ 2015, 153 Heft 3 v. 1.9.2015

Deskriptoren: Rechtsmittel; Änderungen des Beihilferahmens; selektiver Charakter.

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