Europäische Union
Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates v 22.12.2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, ABl 2022, L 335/36
Die EU-NotfallVO ist am 30.12.2022 in Kraft getreten und gilt befristet für alle Genehmigungsverfahren, die innerhalb der nächsten 18 Monate eingeleitet werden (= 30.6.2024).