§ 20 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018, § 151 BVergG 2018
Die rudimentären Regeln des BVergG 2018 für besondere Dienstleistungen räumen dem Auftraggeber eine größere Freiheit in der Verfahrensgestaltung ein.
§ 20 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018, § 151 BVergG 2018
Die rudimentären Regeln des BVergG 2018 für besondere Dienstleistungen räumen dem Auftraggeber eine größere Freiheit in der Verfahrensgestaltung ein.