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Realisierungswettbewerb; Verhandlungsverfahren; Widerruf;

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/107bbl 2023, 129 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 2 BVergG 2006, § 26 BVergG 2006, § 30 BVergG 2006, § 140 BVergG 2006, § 155 BVergG 2006

Die Freiheit, im Zuge eines Realisierungswettbewerbs kein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen, besteht nur insoweit, als ein Auftraggeber den Wettbewerb auch widerrufen kann.

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