vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antragsvoraussetzungen; Schaden; Behauptung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2023/105bbl 2023, 128 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 14 Abs 1 LVergRG Kärnten

Die Behauptung eines drohenden oder eingetretenen Schadens muss plausibel sein. Ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten.

Seite 128


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte