Die Integration von grüner Infrastruktur in Planungsdokumente – vor allem im örtlichen Kontext – ist eine etablierte raumordnerische Aufgabe. Durch freigehaltene Flächen, gärtnerische Gestaltung oder die Begrünung von Gebäuden werden diverse positive Effekte im Siedlungsgefüge erzielt. Unter dem Aspekt der Klimawandelanpassung ist die Raumordnung angehalten, verstärkt grüne Infrastruktur im Zusammenhang mit Wassermanagement und der Abmilderung von Hitzeereignissen umzusetzen. Diese Umsetzung erfolgt jedoch trotz umfangreicher Zielvorgaben vergleichsweise zurückhaltend. Gründe dafür sind in der komplexen Regelung grüner Infrastruktur im Raumordnungsrecht sowie der schwierigen generellen Umsetzbarkeit zu suchen. Die Freihaltung von Flächen von einer Bebauung ist im existierenden Planungsinstrumentarium der Bundesländer ebenso wie die Gestaltung von Freiflächen und verpflichtende Gebäudebegrünungen auf Bauplatzebene möglich. Die Vorschreibung und Kontrolle der Umsetzung von grüner Infrastruktur ist für die Planungs- und Baubehörde hingegen herausfordernd. Der Beitrag diskutiert daher die aktuellen Rahmenbedingungen für die Vorschreibung und Umsetzung grüner Infrastruktur in der örtlichen Raumplanung unter besonderer Beachtung erforderlicher Klimawandelanpassung über die Raumordnung.