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Fassadensanierung; Inanspruchnahme fremden Grundes; unverhältnismäßige Behinderung der widmungsgemäßen Nutzung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/8bbl 2023, 21 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 15 Abs 1 oö BauO 1994, § 15 Abs 6 oö BauO 1994

Die Befürchtung von Schäden oder (krimineller) Schwarzarbeit kann keine „unverhältnismäßige Behinderung der widmungsgemäßen Nutzung“ begründen.

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