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Beweislastverteilung im Gewährleistungsrecht; mangelhafte Bodenleger- und Malerarbeiten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/156bbl 2022, 213 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 924 ABGB

Der Übernehmer muss nur das Vorliegen des Mangels selbst, also den vom Vertrag abweichenden Zustand beweisen. Dass der vom Vertrag abweichende Zustand auf ein Verschulden oder eine mangelhafte Leistung des Übergebers zurückzuführen ist, ist nicht zu beweisen.

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