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Mitverschulden bei Warnpflichtverletzung; Zurechnung sachverständiger Gehilfen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/155bbl 2022, 212 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 1151 ABGB, § 1168a ABGB, § 1304 ABGB

Die Beiziehung eines fachkundigen Gehilfen führt für sich allein nicht zum Entstehen weiterer Pflichten oder Obliegenheiten des Auftraggebers. Entscheidend ist vielmehr, ob ihn diese Pflichten oder Obliegenheiten persönlich, also unabhängig vom Beiziehen des Gehilfen getroffen hätten.

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