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Werklohnanspruch bei vom Werkbesteller zu vertretendem Unterbleiben; Anrechnung anderer Aufträge

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/157bbl 2022, 215 Heft 5 v. 4.10.2022

§ 1168 ABGB

Die Regelung des § 1168 Abs 1 ABGB bezweckt, die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für den Unternehmer zu erhalten. Er soll durch die Stornierung des Werkauftrags keine Schlechterstellung, allerdings auch keine Besserstellung auf Kosten des Vertragspartners erfahren.

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