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Ableitung von Oberflächenwässer; Sickerschächte; Wassereintritt, unzumutbare Belästigung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2022/117bbl 2022, 159 Heft 4 v. 12.8.2022

§ 7a Z 1 sbg BauPolG, § 3 Abs 3 sbg BauTG 2015

Nachbarn haben ein subjektiv-öffentliches Recht, dass die Situierung von Sickerschächten nicht zu unzumutbaren Belästigungen (zB Wassereintritt) auf ihrem Grundstück führt.

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