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Wohnungseigentum; Eigentümergemeinschaft; Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/96bbl 2022, 122 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 1394 ABGB, § 1489 ABGB, § 18 Abs 2 WEG 2002

Der Wohnungseigentümer kann seine die Liegenschaft betreffenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft abtreten.

Durch die Abtretung ändert sich weder der Inhalt der abgetretenen Forderung noch der Verjährungsbeginn.

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