vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Architekt mit technischer Oberleitung; Bauherr mit örtlicher Bauaufsicht; Mitverschulden; Abgrenzung; Schadensausgleich

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/97bbl 2022, 123 Heft 3 v. 26.5.2022

§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB

Es ist vornehmlich Aufgabe der technischen Oberleitung, Werkzeichnungen zu überprüfen und freizugeben.

OGH, 16.12.2021, 5 Ob 198/21k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte