§ 1 AHG, § 2 AHG, § 3 AHG, § 34 oö ROG, § 94 oö GemO
Eine ausschließlich im Interesse eines Liegenschaftseigentümers gelegene Flächenwidmungsplanänderung kann wirksam von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass ein bestehendes Gebäude abgetragen wird.