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Auflagen; Betriebszeiten; Sperrstunde; Verwaltungsübertretung; Adressat der Strafnorm; Inhaber der Baubewilligung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/219bbl 2021, 238 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 57 Abs 1 lit b tir BauO 2018

Wer als „Inhaber der Baubewilligung“ wegen der Nichteinhaltung von Auflagen verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich ist, ist nach dem konkreten Inhalt der jeweiligen Auflage zu beurteilen.

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