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Baupolizeilicher Auftrag; Stützmauer; geringfügige Grenzüberbauung; Eigentum

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/218bbl 2021, 237 Heft 6 v. 23.11.2021

§ 46 tir BauO 2018, § 415 ABGB, § 416 ABGB, § 418 ABGB

Baupolizeiliche Aufträge sind an den Eigentümer der baulichen Anlage zu richten.

Bei einer Stützmauer, bei der die Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wurde (hier: max 33 cm auf einer Länge von 16,40 m), entsteht kein Miteigentum des Nachbarn. Ein gegenüber dem Nachbarn erlassener Beseitigungsauftrag ist folglich rechtswidrig.

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