§ 2 Abs 3 vlbg RPlG 1996, § 3 vlbg RPlG 1996, § 14 vlbg RPlG 1996
Bei der Umwidmung einer direkt an ein „Wohngebiet“ angrenzenden Fläche in „Baufläche-Betriebsgebiet“ bedarf es einer vertiefenden Auseinandersetzung des Verordnungsgebers mit den möglichen Nutzungskonflikten und wechselseitigen Beeinträchtigungen der konkurrierenden Widmungen.