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Geringfügige Bauvorhaben; Mitteilung; Feststellungsbescheid

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/173bbl 2021, 190 Heft 5 v. 27.9.2021

§ 16 Abs 2 bgld BauG 1997

Die Feststellung, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt, hat gemäß § 16 Abs 2 bgld BauG 1997 lediglich auf Verlangen einer Partei in Bescheidform zu ergehen.

Eine Zuständigkeit der Baubehörde zur amtswegigen Feststellung in Bescheidform ist dem bgld BauG 1997 – vor wie nach der Novelle, LGBl 29/2019 – nicht zu entnehmen.

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