§ 16 Abs 6 sbg BauPolG, Art 7 B-VG
Die fünfjährige Befristung des Nachbarrechts auf Beseitigung von bereits vollendeten Baumaßnahmen,
Seite 136
§ 16 Abs 6 sbg BauPolG, Art 7 B-VG
Die fünfjährige Befristung des Nachbarrechts auf Beseitigung von bereits vollendeten Baumaßnahmen,
Seite 136