§ 25 Abs 1 sbg BGG
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Nichtausschöpfung der im Bebauungsplan verordneten geschlossenen Bauweise wegen Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung auf der Nachbarliegenschaft zu.
§ 25 Abs 1 sbg BGG
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Nichtausschöpfung der im Bebauungsplan verordneten geschlossenen Bauweise wegen Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung auf der Nachbarliegenschaft zu.