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Luftwärmepumpe; Gesprächslärm; Grillen; Beleuchtung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2021/133bbl 2021, 136 Heft 4 v. 16.7.2021

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Eine Luftwärmepumpe unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der oö BauO 1994.

Widmungstypische Immissionen aus der Benützung eines Wohnhauses (Gesprächslärm, Geruchsimmissionen durch Grillen, Beleuchtung) sind von Nachbarn hinzunehmen.

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