§ 31 Abs 4 oö BauO 1994
Eine Luftwärmepumpe unterliegt nicht dem Anwendungsbereich der oö BauO 1994.
Widmungstypische Immissionen aus der Benützung eines Wohnhauses (Gesprächslärm, Geruchsimmissionen durch Grillen, Beleuchtung) sind von Nachbarn hinzunehmen.