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Bauvollendung; Fristverlängerung; Änderung der Rechtslage; Modifikation des Bauvorhabens; Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/107bbl 2021, 112 Heft 3 v. 15.6.2021

§ 35 Abs 3 tir BauO 2018

Im Verfahren über die Verlängerung der Frist zur Bauvollendung kommt eine Vorschreibung von Auflagen zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit nach Maßgabe zwischenzeitig geänderter Rechtsgrundlagen nicht in Betracht.

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