§ 129 Abs 1 wr BauO
In baurechtlich als „Wohnung“ gewidmeten Räumlichkeiten ist die Unterbringung und Betreuung von Kindergruppen unzulässig.
LVwG Wien, 19.01.2021, VGW-211/005/1472/2020/VOR
§ 129 Abs 1 wr BauO
In baurechtlich als „Wohnung“ gewidmeten Räumlichkeiten ist die Unterbringung und Betreuung von Kindergruppen unzulässig.
LVwG Wien, 19.01.2021, VGW-211/005/1472/2020/VOR