§ 29 Abs 4 tir BauO 2018, § 13 tir ROG 2016
Die Errichtung „höherpreisiger“ Wohnhäuser legt noch nicht zwingend den Schluss nahe, dass es sich dabei offensichtlich um Freizeitwohnsitze handeln muss.
LVwG Tir, 26.01.2021, LVwG-2020/40/2619-3
§ 29 Abs 4 tir BauO 2018, § 13 tir ROG 2016
Die Errichtung „höherpreisiger“ Wohnhäuser legt noch nicht zwingend den Schluss nahe, dass es sich dabei offensichtlich um Freizeitwohnsitze handeln muss.
LVwG Tir, 26.01.2021, LVwG-2020/40/2619-3