§ 46 tir BauO 2018
Ein baupolizeilicher Auftrag ist ausreichend bestimmt, wenn er die Herstellung baulicher Anlagen derart anordnet, dass diese dem mit dem Baubewilligungsbescheid genehmigten Plan entsprechen.
VwGH, 29.12.2020, Ra 2020/06/0264
§ 46 tir BauO 2018
Ein baupolizeilicher Auftrag ist ausreichend bestimmt, wenn er die Herstellung baulicher Anlagen derart anordnet, dass diese dem mit dem Baubewilligungsbescheid genehmigten Plan entsprechen.
VwGH, 29.12.2020, Ra 2020/06/0264