§ 20 Abs 4 Z 2 oö BauO 1994
Bei einem gemischt genutzten Grundstück, bei dem nur ein geringer Teil dieser Fläche betrieblich genutzt wird, ist nicht von einem „betrieblich genutzten Grundstück“ auszugehen.
LVwG Oö, 14.12.2020, LVwG-450456/22/HW
§ 20 Abs 4 Z 2 oö BauO 1994
Bei einem gemischt genutzten Grundstück, bei dem nur ein geringer Teil dieser Fläche betrieblich genutzt wird, ist nicht von einem „betrieblich genutzten Grundstück“ auszugehen.
LVwG Oö, 14.12.2020, LVwG-450456/22/HW