§ 25a Abs 1 oö BauO 1994
Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Feststellung, dass der vom Bauherrn angezeigte Abbruch eines Gebäudes gesetzlich unzulässig ist.
LVwG Oö, 22.12.2020, LVwG-152856/2/EW
§ 25a Abs 1 oö BauO 1994
Nachbarn haben keinen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Feststellung, dass der vom Bauherrn angezeigte Abbruch eines Gebäudes gesetzlich unzulässig ist.
LVwG Oö, 22.12.2020, LVwG-152856/2/EW