§ 41 Abs 1 Z 5 lit b oö BauTG 2013
Bei einer Garage, die einen Abstand von weniger als 2 m zur Nachbargrundgrenze aufweist, ist ein Garagentor in einer der Nachbargrundgrenze zugewandten Außenwand unzulässig.
VwGH, 22.10.2020, Ro 2020/05/0027
§ 41 Abs 1 Z 5 lit b oö BauTG 2013
Bei einer Garage, die einen Abstand von weniger als 2 m zur Nachbargrundgrenze aufweist, ist ein Garagentor in einer der Nachbargrundgrenze zugewandten Außenwand unzulässig.
VwGH, 22.10.2020, Ro 2020/05/0027