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Bauausführung; Frist; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/57bbl 2021, 62 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 6 Abs 2 nö BauO 2014

Nachbarn haben kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Vorschreibung einer Umsetzungsfrist für ein Bauvorhaben oder Teile eines solchen im Rahmen einer Baubewilligung.

LVwG Nö, 04.11.2020, LVwG-AV-1040/001-2020

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