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Telekommunikationsanlagen; Ausnahmen vom Anwendungsbereich der BauO; Bundeskompetenz „Fernmeldewesen“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/56bbl 2021, 62 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 2 Abs 2 lit g krnt BauO 1996, Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG

Der Austausch von nicht hochbaulichen Anlagenteilen bei Telekommunikationsanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich des Baurechts.

VwGH, 04.12.2020, Ra 2020/06/0261

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