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Nachbarrechte; Grundnachbar; Rechte, subjektiv-öffentliche; Einwendungen; Gebäudehöhe; Dachgauben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2021/27bbl 2021, 23 Heft 1 v. 15.2.2021

§ 8 AVG, § 81 Abs 4 wr BauO, § 81 Abs 6 wr BauO, § 134a Abs 1 lit b wr BauO

Auf Grund des § 81 Abs 4 in Verbindung mit Abs 6 wr BauO hat der Nachbar auch ein Recht darauf, dass die Überschreitungen des zulässigen Gebäudeumrisses nur durch die in § 81 Abs 6 wr BauO genannten Bauteile stattfinden. Dazu zählen auch Dachgauben nach Maßgabe des § 81 Abs 6 wr BauO.

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