§ 5 Abs 1 wr BauO, § 134a Abs 1 wr BauO
§ 134a Abs 1 wr BauO enthält eine taxative Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte. Ein Recht auf Einhaltung der Bebauungsart (Blockrandverbauung) und auf Vermeidung einer „Düsenwirkung“ findet sich in dieser Bestimmung nicht.