§ 6 Abs 4 lit b vlbg BauG 2001
Für eine Verlegung einer Zufahrtsstraße als „ebenerdig befestigte Fläche“ sind nach den Bestimmungen des vlbg BauG 2001 keine Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten. Bei der Aufzählung von Hauszufahrten und Abstellplätzen in § 6 Abs 4 lit b vlbg BauG 2001 handelt es sich nur um eine demonstrative Aufzählung.