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Quellwasserverschmutzung beim Bau eines Güterwegs; nachbarrechtliche Haftung der Bauherrin; Repräsentantenhaftung des Landes als Bauausführende

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/200bbl 2020, 251 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 364a analog ABGB, § 1298 ABGB, § 31 Abs 1 WRG

Die Ermöglichung des Eindringens von verschmutztem Oberflächenwasser in quellwasserführende Bodenschichten ist eine adäquate Folge der Errichtung eines Güterwegs und stellt daher ein kalkulierbares Risiko des Bauherrn dar, welches dieser zu seinem Nutzen eingegangen ist.

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