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Antragslegitimation für gerichtliche Nutzwertfeststellung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/198bbl 2020, 250 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 9 Abs 2 WEG 2002, § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002

Vor Begründung von Wohnungseigentum steht dem Wohnungseigentumsbewerber die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der von ihm kritisierten Nutzwertfestsetzung durch einen Sachverständigen in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002 in Verbindung mit § 9 Abs 2 WEG 2002 nicht zur Verfügung.

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