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Schießanlage; nachträgliche Vorschreibung von Auflagen; Immissionsschutz; Begriff der „Nachbarschaft“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/173bbl 2020, 237 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 31 Abs 1 oö BauO 1994, § 46 oö BauO 1994

Der Begriff der „Nachbarschaft“ in § 46 oö BauO 1994 ist im engen Sinn der Legaldefinition des § 31 Abs 1 oö BauO 1994 auszulegen.

Der Schutz vor unzumutbaren Belästigungen beschränkt sich daher auf ein 50 m-Umfeld.

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