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Bauplatzerklärung; zulässige Auflagen; Geschoßflächenzahl; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/174bbl 2020, 238 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 5 Abs 3 oö Bau 1994, § 7 oö Bau 1994, § 31 Abs 4 oö Bau 1994, § 31 oö ROG 1994, § 32 oö ROG 1994

Bei Fehlen eines Bebauungsplanes können – zur Sicherung der in § 5 Abs 3 oö BauO 1994 angeführten öffentlichen Interessen – entsprechende Bebauungsgrundlagen auch als Auflagen im Bauplatzbewilligungsbescheid vorgeschrieben werden.

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