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Dachbodenausbau; Flächenwidmung „eingeschränktes gemischtes Baugebiet“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/172bbl 2020, 237 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 22 Abs 5 oö ROG 1994

Der Dachbodenausbau in einem bewilligten Wohngebäude ist – unbeschadet ob bewilligungs- und anzeigefrei, anzeigepflichtig oder bewilligungspflichtig – auf seine übereinstimmung mit der Flächenwidmung „eingeschränktes gemischtes Baugebiet“ zu prüfen. In dieser Widmungskategorie ist lediglich die Errichtung von „Betriebswohnungen“ zulässig.

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