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Anzeigepflichtige Bauvorhaben; Folientunnel für gärtnerische Zwecke; ökologischer Pflanzenanbau

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/168bbl 2020, 233 Heft 6 v. 15.12.2020

§ 15 Abs 1 Z 2 lit a nö BauO 2014

Die Beurteilung der Anzeigepflicht eines Folientunnels richtet sich nach dem Nutzungszweck, der ein „gärtnerischer“ sein muss.

Steht bei einer untrennbaren Kombination aus Aqua- (hier: Fischzucht) und Hydrokultur die Pflanzenproduktion im Vordergrund, liegt ein „gärtnerischer Zweck“ vor.

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