Auch Betriebsratsmitglieder müssen sich an unternehmensinterne Richtlinien halten, wenn sie keine Entlassung oder Kündigung riskieren wollen. Dies bestätigte jüngst das OLG Wien mit Urteil vom 17. 11. 2024, 8 Ra 87/24h.
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Auch Betriebsratsmitglieder müssen sich an unternehmensinterne Richtlinien halten, wenn sie keine Entlassung oder Kündigung riskieren wollen. Dies bestätigte jüngst das OLG Wien mit Urteil vom 17. 11. 2024, 8 Ra 87/24h.
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