1. Die vom Kollektivvertrag verwendete Formulierung „Nach ununterbrochener Dauer des Dienstverhältnisses gebührt (ua) zum 35-jährigen Dienstjubiläum 2 Monatsentgelte als Jubiläumsgeld“ lässt rein sprachlich sowohl die Interpretation zu, dass es nur auf die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit über den Zeitraum von (ua) 35 Jahren, als auch, dass es auf den Jahrestag des Diensteintritts ankommt.